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Spitex und Pflege zu Hause

Private oder gemeinnützige Spitex: Worin sie sich unterscheiden

PRICA Redaktion· Veröffentlicht · Fachlich geprüft von Sönke Hansen, Pflegefachmann (08/2026)· 4 Min. Lesezeit

Für die Kostenübernahme spielt es keine Rolle: Die Krankenkasse zahlt an gemeinnützige und private Spitex-Organisationen dieselben Beiträge, sofern beide kantonal zugelassen sind. Unterschiede gibt es bei Versorgungspflicht, Restfinanzierung durch die Gemeinde und inhaltlicher Spezialisierung.

Inhalt
  1. Was rechtlich gleich ist
  2. Wo die Unterschiede liegen
  3. Der Markt verändert sich schnell
Pflegefachfrau bespricht mit Seniorin und Tochter die Wahl zwischen privater und Gemeinde-Spitex

Der Begriff «private Spitex» weckt Misstrauen, als handle es sich um eine Zweitklasslösung oder eine teure Alternative. Rechtlich stimmt weder das eine noch das andere. Es lohnt sich trotzdem, genau hinzuschauen, denn zwischen den Anbietern gibt es reale Unterschiede. Nur liegen sie an anderer Stelle, als die meisten vermuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Kassenbeiträge ist die Trägerschaft ohne Bedeutung
  • Beide Formen brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung und eine OKP-Zulassung
  • Gemeindespitexen haben in der Regel einen Versorgungsauftrag, private Anbieter oft nicht
  • Bei der Restfinanzierung wird zwischen beauftragten und nicht beauftragten Organisationen unterschieden
  • Private Anbieter sind häufiger spezialisiert, gemeinnützige breiter aufgestellt

Was rechtlich gleich ist

Die Krankenkassen müssen Beiträge an Pflegeleistungen entrichten, die von anerkannten Leistungserbringern erbracht werden. Im ambulanten Bereich sind das die vom Kanton zugelassenen Spitex-Organisationen. Ob gemeinnützig und subventioniert oder privat, spielt dabei keine Rolle.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind für alle dieselben und in Artikel 51 der Verordnung über die Krankenversicherung geregelt: kantonale Zulassung, kantonaler Leistungsauftrag, festgelegter Tätigkeitsbereich, erforderliches Fachpersonal mit passender Ausbildung, notwendige Einrichtungen und der Nachweis der Qualitätsanforderungen.

Auch die Aufsicht ist identisch. Die Kantone bezeichnen eine Behörde, welche die zugelassenen Organisationen beaufsichtigt, und können bei Verstössen verwarnen, büssen oder die Zulassung entziehen.

Wo die Unterschiede liegen

Versorgungspflicht. Gemeindespitexen haben meist einen Auftrag zur Versorgung eines Gebiets. Sie müssen alle Menschen in ihrem Gebiet aufnehmen, auch komplexe und unrentable Fälle, und Nacht- und Wochenenddienste sicherstellen. Private Anbieter können auswählen und tun das teilweise auch.

Restfinanzierung. Kantone und Gemeinden unterscheiden bei der Restfinanzierung in der Regel zwischen Organisationen mit und ohne Versorgungsauftrag. Ohne Leistungsvereinbarung ist der Gemeindebeitrag auf das kantonale Normdefizit begrenzt; die Differenz trägt der Leistungserbringer.

Spezialisierung. Private Anbieter sind häufiger auf ein Segment fokussiert: 24-Stunden-Betreuung, psychiatrische Pflege oder Angehörigenpflege. Der Bundesrat stellte 2025 fest, dass über 90 Prozent der angestellten pflegenden Angehörigen bei privaten Anbietern beschäftigt sind und bei keinem Mitglied von Spitex Schweiz eine Spezialisierung auf dieses Modell erkennbar war.

Grösse und Erreichbarkeit. Kleinere private Organisationen arbeiten oft mit festen Bezugspersonen. Das ist für Kontinuität ein Vorteil und bei Ferien oder Krankheit ein Risiko; fragen Sie deshalb konkret nach der Vertretungsregelung.

Drei Fragen an jede Anbieterin

Diese Fragen trennen tragfähige Angebote von schwierigen, unabhängig von der Trägerschaft:

1. Beschäftigen Sie eigenes diplomiertes Pflegefachpersonal? Ohne dieses kann eine Organisation weder Behandlungspflege erbringen noch angestellte Angehörige begleiten. 2. Decken Sie Behandlungspflege, Wochenenden und Ferien ab? Der Bundesrat hält es für weder zweckmässig noch wirtschaftlich, wenn eine zweite Organisation nur für die Behandlungspflege zugezogen werden muss. 3. Wird mir über die Patientenbeteiligung hinaus etwas verrechnet? Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, getrennt nach Pflege und Hauswirtschaft.

Der Markt verändert sich schnell

Die Angehörigenpflege hat den privaten Bereich stark wachsen lassen. Eine Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit zeigt für die teilnehmenden Organisationen, dass 2024 neunmal mehr pflegende Angehörige angestellt waren als 2022. Die Vollzeitäquivalente stiegen im selben Zeitraum von 118 auf 614, die abgerechneten Grundpflegestunden von rund 162'000 auf über 1'043'000. Ein beachtlicher Teil davon geht allerdings auf eine einzige Organisation zurück, die 2023 startete und 2024 knapp 45 Prozent des gesamten Pensums auf sich vereinte.

Dieses Wachstum hat Aufmerksamkeit erzeugt. Der Kanton Zürich hat 2025 präzisiert, welche Anforderungen an Ausbildung und Begleitung gelten, und die Restkostenfinanzierung für Angehörigenpflege gesenkt. Die Gesundheitsdirektion begründet das mit tieferen Gestehungskosten und dem Ziel, Fehlanreize abzubauen.

Für Sie als Angehörige heisst das: Anbieter, deren Modell nur bei grosszügiger Restfinanzierung aufgeht, geraten unter Druck. Fragen Sie nach, wie eine Organisation mit den neuen Ansätzen umgeht.

Das Tandem-Modell

Es gibt einen dritten Weg zwischen Konkurrenz und Trennung: die Kooperation zwischen privater und gemeindlicher Spitex. Die Gemeindespitex behält die Versorgungsverantwortung, der private Partner bringt spezialisierte Angebote ein. So arbeiten wir bei PRICA. Der Vorteil für Sie ist praktischer Natur: Sie erhalten Grundpflege, Behandlungspflege und Angehörigenanstellung aus einer koordinierten Hand statt von zwei Organisationen, die sich abstimmen müssen.

Kantonaler Geltungsbereich

Die Angaben zu Normdefizit und Restfinanzierung beziehen sich auf den Kanton Zürich, Stand August 2026. Die Zulassungs- und Aufsichtsregeln nach KVG und KVV gelten schweizweit, ihre Umsetzung ist jedoch kantonal unterschiedlich.

Unsicher, welche Lösung passt?

Wir sagen Ihnen auch, wenn eine andere Organisation besser geeignet ist.

Häufige Fragen

Muss ich die Spitex frei wählen können?

Ja, die Wahl des zugelassenen Leistungserbringers steht Ihnen offen. Fragen der Restfinanzierung klären Sie am besten vorab mit Ihrer Wohngemeinde.

Ist private Spitex schneller verfügbar?

Oft ja, weil kleinere Organisationen flexibler disponieren. Eine Garantie ist das nicht.

Können zwei Organisationen gleichzeitig tätig sein?

Gesetzlich ist es nicht verboten, aber der Bundesrat rät davon ab: Doppelte Abklärungen, Koordinationsaufwand und Informationslücken gehen zulasten von Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Quellen

  1. Pro Infirmis: Die Finanzierung der Pflege durch Krankenversicherung, Unfallversicherung und Invalidenversicherung. Abgerufen am 21.08.2026.
  2. Bundeskanzlei, Fedlex: Verordnung über die Krankenversicherung KVV, SR 832.102, Art. 51
  3. Bundeskanzlei, Fedlex: Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, SR 832.10, Art. 38
  4. Der Bundesrat: Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Bericht vom 15. Oktober 2025, S. 5–6 und 18
  5. Büro BASS (Iseli, Künzi): Umfrage bei den Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) zu angestellten Angehörigen. Schlussbericht im Auftrag des BAG, 26. Mai 2025
  6. Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion: Medienmitteilung vom 14. August 2025

Sönke Hansen

Fachliche Prüfung Ratgeber · Pflegefachmann

Sönke Hansen ist Pflegefachmann und prüft die Ratgeber-Beiträge von PRICA fachlich, bevor sie erscheinen.

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