«Was kostet die Spitex?» ist die häufigste Frage im Erstgespräch, und sie lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten. Die Pflegefinanzierung verteilt die Kosten seit 2011 auf drei Träger, und nur einer davon sind Sie. Dieser Beitrag zeigt die Aufteilung an konkreten Zahlen für den Kanton Zürich.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Beteiligung an pflegerischen Leistungen: 7.65 Franken pro Pflegetag, unabhängig vom Umfang
- Unter 18 Jahren: keine Beteiligung
- Die Krankenkasse zahlt fixe Stundenbeiträge zwischen 52.60 und 76.90 Franken
- Die Restkosten trägt Ihre Wohnsitzgemeinde, nicht der Kanton
- Hauswirtschaft und Betreuung zahlen Sie vollständig selbst
Die drei Träger
Seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2011 gilt schweizweit dasselbe Grundmuster.
Die Krankenkasse zahlt einen fixen Beitrag pro Stunde, gestaffelt nach Leistungsart: 76.90 Franken für Abklärung und Beratung, 63.00 Franken für Behandlungspflege, 52.60 Franken für Grundpflege. Abgerechnet wird in Fünf-Minuten-Einheiten, mindestens zehn Minuten.
Sie selbst beteiligen sich mit einem Tagesbeitrag. Das Gesetz erlaubt bis zu 20 Prozent des höchsten Kassenbeitrags, also maximal 15.35 Franken pro Tag. Der Kanton Zürich schöpft das nicht aus und setzt 10 Prozent an: 7.65 Franken.
Ihre Wohnsitzgemeinde trägt die Restkosten. Im Kanton Zürich liegt die Versorgungsverantwortung bei den Gemeinden, nicht beim Kanton; die zivilrechtliche Wohngemeinde entrichtet ihren Anteil direkt an den Leistungserbringer.
Ein Monat mit täglicher Grundpflege
- Pflegetage im Monat
- 30
- Ihre Beteiligung pro Tag
- CHF 7.65
- Zusätzlich: hauswirtschaftliche Leistungen
- je nach Anbieter und Umfang
- Zusätzlich: Franchise und Selbstbehalt
- nach Ihrem Versicherungsmodell
- Ihre Kosten für die Pflege im Monat
- CHF 229.50
Der Betrag ändert sich nicht mit der Anzahl Pflegestunden pro Tag. Ob eine halbe Stunde oder drei Stunden Grundpflege anfallen: Die Patientenbeteiligung bleibt bei 7.65 Franken pro Tag.
Kantonaler Geltungsbereich
Die Patientenbeteiligung von 7.65 Franken und die Zuständigkeit der Wohngemeinde für die Restkosten gelten für den Kanton Zürich nach kantonalem Pflegegesetz, Stand August 2026. In anderen Kantonen liegt die Beteiligung teils höher, bis zum gesetzlichen Maximum von 15.35 Franken.
Wo die eigentlichen Kosten entstehen
Die Grundversicherung zahlt keine Beiträge an hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen. Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen tragen Sie vollständig selbst. Dasselbe gilt für Betreuung im Sinne von Begleitung und Gesellschaft.
Die Tarife dafür unterscheiden sich von Organisation zu Organisation deutlich; es gibt keinen kantonalen Einheitstarif. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich ganz oder teilweise; prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Praktischer Rat: Lassen Sie sich Pflege und Hauswirtschaft getrennt offerieren. Das Pflegegesetz verlangt ohnehin, dass Spitex-Organisationen ihre Kosten nach Leistungskategorie, Patientenbeteiligung und Anteil der öffentlichen Hand getrennt ausweisen. Eine Rechnung, die das nicht tut, dürfen Sie beanstanden.
Ist private Spitex teurer?
Für die pflegerischen Leistungen nach KVG: nein. Die Kassenbeiträge sind gesetzlich fixiert und für alle zugelassenen Leistungserbringer gleich, ob gemeinnützig oder privat. Auch die Patientenbeteiligung ist dieselbe.
Der Unterschied liegt bei der Restfinanzierung. Hat eine Organisation eine Leistungsvereinbarung mit Ihrer Gemeinde, rechnet sie die Restkosten direkt ab. Ohne Leistungsvereinbarung ist der Gemeindebeitrag auf das kantonale Normdefizit begrenzt. Eine allfällige Unterdeckung geht dann zulasten des Leistungserbringers, nicht zu Ihren Lasten.
Fragen Sie eine Anbieterin trotzdem ausdrücklich, ob Ihnen für pflegerische Leistungen über die Patientenbeteiligung hinaus etwas in Rechnung gestellt wird. Die Antwort sollte nein lauten und schriftlich vorliegen.
Wenn es finanziell nicht reicht
Neben der Pflegefinanzierung gibt es weitere Instrumente: Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die Hilflosenentschädigung sowie Betreuungsgutschriften der AHV für Angehörige. Diese Leistungen sind nicht Teil der Krankenversicherung und müssen separat beantragt werden. Die Hilflosenentschädigung darf neben den Pflegebeiträgen der Krankenkasse bezogen werden.
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Kostenlos, unverbindlich und mit den Zahlen Ihrer Gemeinde.
Häufige Fragen
Zahle ich die Beteiligung auch an Tagen ohne Einsatz?
Nein. Die 7.65 Franken fallen nur an Tagen an, an denen Sie pflegerische Leistungen beziehen.
Muss ich zuerst zum Arzt?
Für Grundpflege sowie Abklärung und Beratung nicht. Behandlungspflege setzt eine ärztliche Anordnung voraus.
Wer entscheidet über den Umfang?
Eine diplomierte Pflegefachperson ermittelt den Bedarf gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen und hält ihn auf einem einheitlichen Formular fest.
Zahlt meine Gemeinde auch, wenn ich vorübergehend woanders wohne?
Zuständig ist die zivilrechtliche Wohngemeinde. Bei Aufenthalten ausserhalb gelten Sonderregeln; klären Sie das vorher mit Ihrer Gemeinde.



