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Beraterin berechnet den Lohn für pflegende Angehörige am Schreibtisch

Lohnrechner für pflegende Angehörige
in der Schweiz

Sie pflegen eine nahestehende Person zu Hause? Dann steht Ihnen dafür in vielen Fällen ein Lohn zu. Berechnen Sie in einer Minute eine unverbindliche Richtgrösse, und erfahren Sie, wie aus Ihrer Pflegearbeit eine bezahlte Anstellung wird.

Was verdiene ich als pflegende Angehörige?

In wenigen Schritten zum Ergebnis: Kanton wählen, Angaben zur Situation machen und erfassen, wobei Sie im Alltag unterstützen. Der Rechner zeigt Ihnen Brutto- und Nettolohn als unverbindliche Richtgrösse.

Was steht Ihnen als pflegende Angehörige zu?

In wenigen Schritten berechnen wir Ihren möglichen Lohnanspruch – einfach und verständlich.

Schritt 1 von 4

In welchem Kanton wohnen Sie?

Der Stundenlohn richtet sich nach dem kantonalen Tarif.

Schritt 2 von 4

Wie alt sind Sie?

Ab dem Referenzalter gelten andere Sozialversicherungsabzüge. Deshalb fragen wir das kurz ab.

Schritt 3 von 4

Besteht bereits eine Hilflosenentschädigung?

Die Hilflosenentschädigung der AHV oder IV ist häufig die Grundlage, über die Ihr Pflegeeinsatz finanziert wird.

Schritt 4 von 4

Wobei unterstützen Sie im Alltag?

Gemeint ist die direkte Hilfe am Körper, etwa beim Duschen, Waschen, Anziehen, Essen oder beim Gang zur Toilette. Geben Sie an, wie oft eine Tätigkeit anfällt. Daraus berechnen wir Ihre tägliche Pflegezeit.

Hilfe beim Kochen, Einkaufen oder bei Arztbesuchen zählt nicht dazu und wird von der Krankenkasse nicht vergütet.
Duschen oder Baden
Minuten pro Mal25 Min.
Tage pro Woche2
Waschen am Lavabo
Minuten pro Mal12 Min.
Tage pro Woche7
An- und Auskleiden
Minuten pro Mal8 Min.
Tage pro Woche7
Gang zur Toilette
Minuten pro Mal6 Min.
Tage pro Woche7
Hilfe beim Essen
Minuten pro Mal15 Min.
Tage pro Woche7
Lagern oder Mobilisieren
Minuten pro Mal8 Min.
Tage pro Woche7
Weitere Pflegehilfe
Minuten pro Mal10 Min.
Tage pro Woche7
0
Minuten Pflege pro Tag
0 Min.480 Min.

Dieser Wert ergibt sich aus Ihren Angaben. Sie können ihn bei Bedarf von Hand anpassen.

Ihr Ergebnis

Ihr geschätzter Lohnanspruch

MonatJahr

Jetzt unverbindlich beraten lassen und Termin für eine Pflegeberatung sichern.

Zur Pflegeberatung

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung. Die Beträge beruhen auf kantonalen Richtwerten und den gesetzlichen Sozialversicherungsabzügen nach Stand 2025. Ab dem Referenzalter gelten besondere Regeln bei AHV und ALV, die hier vereinfacht berücksichtigt sind. Massgebend sind die mit dem Pflegedienst vereinbarten Konditionen sowie die geltenden kantonalen Tarife. Bei Fragen ist PRICA Pflege Schweiz AG gerne für Sie da.

So berechnet sich der Lohn für pflegende Angehörige

Grundlage der Berechnung sind die Beiträge, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung für Pflegeleistungen zu Hause übernimmt. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7) unterscheidet drei Kategorien; für jede gilt ein fester Beitragsansatz pro Stunde, den der Rechner oben automatisch einrechnet.

  • Abklärung und Koordination

    Etwa die Ermittlung des Pflegebedarfs oder die Organisation der Versorgung.

  • Untersuchung und Behandlung

    Zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe oder das Messen von Vitalwerten.

  • Grundpflege

    Die Kategorie, in der pflegende Angehörige am häufigsten tätig sind.

Ihre wöchentlichen Pflegestunden werden auf den Monat umgerechnet: eine Woche zählt mit dem Faktor 52 Wochen geteilt durch 12 Monate; aus 10 Stunden pro Woche werden also gut 43 Stunden im Monat.

  • Transparenz

    Warum nicht der ganze Ansatz als Lohn ausbezahlt wird

    Der Beitragsansatz der Krankenversicherung geht an die Spitex-Organisation, bei der Sie angestellt sind. Daraus werden neben Ihrem Bruttolohn auch die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, die Einsatzplanung, die fachliche Begleitung durch Pflegefachpersonen und die Administration finanziert. Als Lohn ausbezahlt wird deshalb ein Anteil des Ansatzes; im Rechner ist er bereits berücksichtigt.

  • Verbindlichkeit

    Von der Richtgrösse zum verbindlichen Lohn

    Verbindlich wird die Zahl erst nach der Pflegebedarfsabklärung: Eine Pflegefachperson ermittelt bei Ihnen zu Hause, wie viele Pflegestunden anerkannt werden und in welche Kategorie sie fallen. Auf dieser Basis entsteht Ihr Arbeitsvertrag, mit einem Lohn, der sich nach den anerkannten Stunden, der Pflegeart und Ihrer Qualifikation richtet.

Mehr als ein Lohn: Das ist bei der Anstellung inbegriffen

Die Anstellung bei PRICA ist ein reguläres Arbeitsverhältnis. Das bedeutet: Ihre Pflegearbeit ist nicht nur bezahlt, sondern auch sozial abgesichert und fachlich begleitet.

  • Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV)

  • Unfallversicherung und berufliche Vorsorge

  • Bezahlte Ferien und Entlastungstage

  • Einschulung und Pflegehelferkurs im PRICA Campus

  • Fachliche Begleitung durch Pflegefachpersonen

  • Verhinderungspflege, wenn Sie ausfallen

In 3 Schritten zum ersten Lohn

  1. Kontaktaufnahme

    Melden Sie sich telefonisch oder online. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und beantworten Ihre Fragen.

  2. Pflegebedarfsabklärung

    Eine Pflegefachperson ermittelt bei Ihnen zu Hause den anerkannten Pflegebedarf. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ärzten, Krankenkassen und Kostenträgern.

  3. Anstellung und Lohn

    Nach der Kostengutsprache erhalten Sie Ihren Arbeitsvertrag. Ab dann ist Ihre Pflegearbeit versichert, begleitet und wird monatlich als Lohn ausbezahlt.

Häufige Fragen zum Lohn als pflegende Angehörige

Kann ich als pflegende Angehörige angestellt werden?

Ja. Wenn Sie eine nahestehende Person zu Hause pflegen, können Sie bei PRICA angestellt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Pflegebedarfsabklärung. Ihre Pflegeleistungen werden dann über die Krankenversicherung abgerechnet und Ihnen als Lohn ausbezahlt.

Wie hoch ist der Lohn für pflegende Angehörige?

Die Höhe richtet sich nach den anerkannten Pflegestunden, der Art der Pflegeleistung nach KLV Art. 7 und Ihrer Qualifikation. Der Rechner auf dieser Seite gibt eine unverbindliche Richtgrösse. Verbindlich ist erst die Berechnung nach der Pflegebedarfsabklärung.

Wie viele Pflegestunden werden anerkannt?

Das legt die Pflegebedarfsabklärung fest: Eine Pflegefachperson beurteilt vor Ort, welche Leistungen in welchem Umfang nötig sind. Anerkannt werden die Stunden, die auf der ärztlichen Verordnung und dem ermittelten Bedarf beruhen, nicht automatisch alle geleisteten Stunden.

Welche Tätigkeiten zählen zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken, Mobilisation und Lagerung. Hauswirtschaftliche Arbeiten wie Kochen oder Putzen zählen nicht zur Grundpflege; ob sie zusätzlich vergütet werden können, hängt von der individuellen Situation ab.

Bin ich während der Anstellung versichert?

Ja. Als Angestellte sind Sie über die Sozialversicherungen abgesichert: AHV, IV und EO, Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung. Je nach Pensum kommt die berufliche Vorsorge dazu. Genau das unterscheidet die Anstellung von unbezahlter Pflegearbeit.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen die pflegebedürftige Person regelmässig betreuen und körperlich sowie zeitlich in der Lage sein, die Pflege zu übernehmen. Eine Pflegeausbildung ist nicht erforderlich; PRICA schult Sie ein und begleitet Sie fachlich.

Was passiert, wenn ich krank oder in den Ferien bin?

Als Angestellte haben Sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Fallen Sie aus, übernimmt das PRICA-Team die Pflege Ihrer Angehörigen; die Versorgung bleibt gesichert, ohne dass Sie organisieren müssen.

Wie lange dauert es bis zur Anstellung?

Nach dem Erstgespräch und der ärztlichen Verordnung dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen bis zur Pflegebedarfsabklärung und zum Arbeitsvertrag.

Lassen Sie Ihre Situation unverbindlich prüfen

Jede Pflegesituation ist anders. In einem kostenlosen Gespräch klären wir, welche Stunden in Ihrem Fall anerkannt werden können, und begleiten Sie von der Abklärung bis zum Arbeitsvertrag.

  • 98%

    Positives Feedback

  • 250+

    Betreuungen

  • 7 Jahre

    Erfahrung

Erfahrungsberichte

Feedback von Klienten und pflegenden Angehörigen

Über 200 Familien vertrauen bereits auf die Pflege von PRICA.

Ihr Feedback, ob Lob oder Anregung, ist uns wertvoll und hilft uns, jeden Tag besser zu werden.

  • Ich fühlte mich verstanden und gut begleitet. Die Unterstützung hat uns enorm entlastet. Sehr menschlich und professionell.


    Hazizah ZinggGoogle RezensionJuni 2026
  • Ich bin als pflegende Angehörige sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung und Beratung durch PRICA. Die individuelle Betreuung war jederzeit professionell, zuverlässig und auf unsere persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.


    Tetiana SchneebergerGoogle RezensionJuni 2026
  • PRICA begleitet meine Frau und mich seit gut einem Jahr. Ich bin sehr positiv überrascht, mit welcher Professionalität und Menschlichkeit hier gearbeitet wird.


    Werner WitschiGoogle RezensionJuni 2026
  • PRICA hat mir mit der Pflegeberatung enorm geholfen. Tolles Team, das immer für mich da ist.


    Bernhard BicherGoogle RezensionJuni 2026
  • Pflegeberatung und Notfallknopf für meine Mutter haben wir in Anspruch genommen. War sehr professionell. Ich würde es jederzeit wieder tun.


    Kati ZueriGoogle RezensionJuni 2026
  • Sehr menschlich und absolut professionell. Eine absolute Entlastung. Vielen Dank!


    Michael KieswetterGoogle RezensionJuni 2026

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