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Tochter richtet einem Senior nach dem Spitalaustritt die Medikamente zu Hause

Für Spital-Sozialdienste, Hausarztpraxen und Beratungsstellen

Pflege zu Hause organisieren,
bevor der Austritt kommt

Eine Patientin oder ein Patient soll nach Hause, aber die Pflege ist noch nicht geregelt? Melden Sie uns die Situation. Wir nehmen direkt Kontakt mit der Familie auf und klären mit ihr, wer pflegt und wer bezahlt.

  • Zuweisung über OPAN oder Telefon
  • Kassenanerkannte private Spitex
  • Einsätze an 365 Tagen, 6 bis 22 Uhr
  • Erstgespräch für die Familie kostenfrei

Wie melden Sozialdienste eine Patientin bei einer privaten Spitex an?

Bei PRICA melden Sie eine Patientin oder einen Patienten über die Plattform OPAN oder telefonisch unter 044 521 11 13. Mit dem Einverständnis der Familie brauchen wir nur deren Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung der Situation. Danach nehmen wir direkt Kontakt mit der Familie auf und vereinbaren den ersten Besuch. Eine diplomierte Pflegefachperson klärt den Bedarf bei der Familie zu Hause ab. Für die Grundpflege braucht es seit dem 1. Juli 2024 keine ärztliche Verordnung mehr, die Pflegefachperson ermittelt den Bedarf zusammen mit der Patientin und den Angehörigen (Art. 8a KLV). Eine ärztliche Anordnung ist nur für die Behandlungspflege und für die Akut- und Übergangspflege nötig. Den Rest koordinieren wir mit der Familie. Wir sind in den Kantonen Zürich und Bern tätig, im Aargau immer zusammen mit der Partner-Spitex vor Ort. Die Einsätze finden an 365 Tagen zwischen 6 und 22 Uhr statt, und das Erstgespräch ist für die Familie kostenfrei.

So läuft eine Zuweisung

Für die Kantone Zürich und Bern. Im Aargau arbeiten wir immer zusammen mit der Partner-Spitex vor Ort.

  1. Sie melden die Situation

    Über OPAN oder am Telefon. Wir brauchen, mit dem Einverständnis der Familie, nur ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung, worum es geht.

  2. Wir rufen die Familie an

    Wir nehmen direkt Kontakt auf und vereinbaren den ersten Besuch. Ausser der ärztlichen Anordnung für Behandlungspflege oder Akut- und Übergangspflege müssen Sie nichts weiter koordinieren.

  3. Abklärung bei der Familie zu Hause

    Eine diplomierte Pflegefachperson ermittelt den Bedarf. Für die Grundpflege braucht es keine ärztliche Verordnung, für die Behandlungspflege eine ärztliche Anordnung.

  4. Pflege und Anstellung starten

    Die Spitex-Einsätze planen wir mit dem Austritt. Pflegt ein Familienmitglied selbst, stellen wir es nach der Kostengutsprache an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was wir für Ihre Patientinnen und Patienten übernehmen

  • Grund- und Behandlungspflege

    Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Mobilisation sowie Wundversorgung, Medikamente und Kontrolle der Vitalwerte durch Pflegefachpersonen.

  • Akut- und Übergangspflege

    Bis zu zwei Wochen nach dem Spitalaustritt, auf Anordnung der Spitalärztin oder des Spitalarztes. Die Patientenbeteiligung fällt weg, Franchise und Selbstbehalt gelten weiterhin.

  • Anstellung pflegender Angehöriger

    Wer bereits pflegt, kann bei uns angestellt werden, wenn die gepflegte Person dauerhaft Grundpflege braucht. Mit Lohn und Sozialversicherungen. Eine Pflegefachperson begleitet die Familie.

  • Finanzierung und Anträge

    Wir prüfen Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und weitere Beiträge, helfen bei den Anträgen und begleiten die Familie bis zum Entscheid. Das Erstgespräch ist kostenfrei, die Antragsarbeit verrechnen wir als Care Management.

  • 24-Stunden-Pflege im Team

    Wenn jemand auch nachts Hilfe braucht: feste Bezugspersonen im Wechsel, nach persönlicher Offerte. Eine Live-in-Betreuung vermitteln wir nicht.

  • Zusammen mit der Gemeindespitex

    Im Tandem-Modell bleibt die Gemeindespitex erste Anlaufstelle, und wir ergänzen dort, wo es nötig ist.

Was gilt bei der Akut- und Übergangspflege nach dem Spitalaustritt?

Die Akut- und Übergangspflege dauert höchstens zwei Wochen nach dem Spitalaustritt und muss von der Spitalärztin oder dem Spitalarzt angeordnet werden. Nachträglich geht das nicht, die Anordnung gehört deshalb in die Austrittsplanung. Abgerechnet wird nach den Regeln der Spitalfinanzierung. Für die Patientin fällt die Patientenbeteiligung weg, im Kanton Zürich sind das CHF 7.65 pro Einsatztag (Stand August 2026). Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse gelten aber weiterhin. Die Familie zahlt in diesen zwei Wochen also weniger als sonst, aber nicht nichts. Im Kanton Zürich tragen die Gemeinden 55 Prozent der Kosten und die Versicherer 45 Prozent (Pflegegesetz Kanton Zürich, Stand 2026; Kanton Zürich, Pflegefinanzierung). Braucht die Person nach den zwei Wochen weiterhin Pflege, gilt wieder die normale Pflegefinanzierung, und ab 18 Jahren fällt die Patientenbeteiligung erneut an. Wir planen die ersten Einsätze mit dem Austrittsdatum und besprechen mit der Familie früh, wie es danach weitergeht und ob ein Familienmitglied einen Teil der Pflege übernehmen möchte.

Wann wir abraten

Wir sagen der Familie offen, wenn eine andere Lösung besser passt. Die Anstellung pflegender Angehöriger empfehlen wir nicht, wenn vor allem Betreuung gebraucht wird, wenn die Behandlungspflege im Vordergrund steht oder wenn die pflegende Person schon jetzt überlastet ist. Braucht jemand Tag und Nacht Präsenz, ist ein Heim oft die günstigere Wahl. Auch das sprechen wir an.

Häufige Fragen von Fachstellen

Wie melden wir eine Patientin oder einen Patienten an?

Am einfachsten über OPAN oder telefonisch unter 044 521 11 13. Wir brauchen die Kontaktdaten der Familie und eine kurze Beschreibung der Situation. Danach melden wir uns direkt bei der Familie.

Braucht es eine ärztliche Verordnung?

Für die Grundpflege nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2024 klären diplomierte Pflegefachpersonen den Bedarf selbst ab. Behandlungspflege, etwa Wundversorgung oder Injektionen, und die Akut- und Übergangspflege brauchen weiterhin eine ärztliche Anordnung.

Wer bezahlt die Pflege?

Krankenkasse, Kanton und Gemeinde finanzieren die Pflege. Ab 18 Jahren trägt die gepflegte Person die gesetzliche Patientenbeteiligung, bei der Akut- und Übergangspflege fällt sie weg. Haushalt und Betreuung sind keine Kassenleistungen. Wir prüfen mit der Familie, ob Ergänzungsleistungen, die Gemeinde oder eine Zusatzversicherung einen Teil übernehmen.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

In den Kantonen Zürich und Bern, im Aargau immer zusammen mit unseren Partner-Spitexen. Mehr dazu unter Spitex in Ihrem Kanton.

Arbeiten Sie mit der Gemeindespitex zusammen?

Ja. Mit sechs Spitex-Organisationen arbeiten wir im Tandem-Modell bereits zusammen. Die Gemeindespitex bleibt erste Anlaufstelle, wir übernehmen Anstellung, Finanzierungsfragen und zusätzliche Kapazität.

Können Sie die Familie bei der Hilflosenentschädigung unterstützen?

Ja. Wir prüfen den Anspruch, helfen beim Antrag auf Hilflosenentschädigung und begleiten die Familie bis zum Entscheid. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir Care-Management-Stunden; klappt er nicht, erhält die Familie eine Gutschrift.

Situation melden

Schildern Sie uns kurz die Lage und wie wir die Familie erreichen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.

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Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags. Datenschutz

Lieber direkt sprechen? 044 521 11 13

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