Zum Hauptinhalt springen
Logo von PRICA Pflege
Beraterin im Gespräch mit einer Seniorin auf dem Sofa – Antrag auf Hilflosenentschädigung

Hilflosenentschädigung:
Wir übernehmen den Antrag

Ihr Vater braucht Hilfe beim Anziehen, Ihre Frau kann nicht mehr allein duschen? Dann steht Ihnen womöglich jeden Monat eine Hilflosenentschädigung zu. Prüfen Sie den Anspruch in einer Minute. Den Antrag übernehmen wir.

  • Bis CHF 2'016 pro Monat
  • Unabhängig von Einkommen und Vermögen
  • Antrag vollständig durch uns
  • Erstgespräch kostenfrei

Selbst-Check · 6 Fragen · rund 1 Minute

Steht Ihnen eine Hilflosenentschädigung zu?

Sechs kurze Fragen zum Alltag. Sie sehen sofort, welcher Grad infrage kommt und mit welchem Betrag Sie rechnen können.

Frage 1 von 6

Wie alt ist die Person, die Hilfe braucht?

So viel zahlen AHV und IV pro Monat

Die Höhe hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab. Bei der IV zählt zusätzlich, ob jemand zu Hause oder im Heim lebt. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.

  • AHV · ab dem Rentenalter

    Bis CHF 1'008 im Monat

    Die Hilflosigkeit muss seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbruch bestehen.

    • Leichter Grad: CHF 252 (nur wer zu Hause lebt)
    • Mittlerer Grad: CHF 630
    • Schwerer Grad: CHF 1'008
  • IV · vor dem Rentenalter

    Bis CHF 2'016 im Monat

    Zu Hause gelten diese Beträge, im Heim ein Viertel davon. Wer vorher eine IV-Hilflosenentschädigung erhielt, behält sie im AHV-Alter in gleicher Höhe.

    • Leichter Grad: CHF 504
    • Mittlerer Grad: CHF 1'260
    • Schwerer Grad: CHF 2'016

Für Kinder mit sehr hohem Betreuungsaufwand kommt der Intensivpflegezuschlag der IV hinzu: CHF 1'008 bis 2'520 pro Monat. Stand: AHV 1. Januar 2026, IV 1. Januar 2025. Massgebend ist der Entscheid der Ausgleichskasse oder IV-Stelle.

Anspruch kostenfrei prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz die Lage. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.

Nur für Ihre Anfrage. Keine Werbung, keine Weitergabe.

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags. Datenschutz

Lieber direkt sprechen? 044 521 11 13

Sechs alltägliche Verrichtungen entscheiden über den Grad

Gezählt wird, wobei jemand regelmässig und erheblich auf Hilfe angewiesen ist. Vereinfacht gilt: ab zwei Verrichtungen leicht, ab vier mittel, bei allen sechs und dauernder Pflege oder Überwachung schwer.

  • An- und Auskleiden

    Kleider anziehen, Knöpfe schliessen, Schuhe binden, Prothesen anlegen.

  • Aufstehen, Absitzen, Abliegen

    Aus dem Bett kommen, sich setzen, sich hinlegen.

  • Essen

    Speisen zerkleinern, Essen anreichen, Getränke halten.

  • Körperpflege

    Waschen, Duschen, Zähne putzen, Haare kämmen.

  • Toilettengang

    Den Weg zur Toilette, das Ausziehen, die Reinigung danach.

  • Fortbewegung und Kontakte

    Sich draussen bewegen, Termine wahrnehmen, Menschen treffen.

  • 6Monate

    Wartezeit im AHV-Alter

  • 12Monate

    zahlt die IV höchstens nach

  • 30Tage

    Frist für eine Einsprache

Aus der Praxis

Warum Anträge scheitern oder zu tief eingestuft werden

Die Ausgleichskasse oder IV-Stelle entscheidet nach dem, was im Antrag und in der Abklärung steht. Wer pflegt, übernimmt vieles wie selbstverständlich und beschreibt den Alltag deshalb zu knapp. Die Folge ist eine zu tiefe Einstufung oder gar keine. Bei der IV kommt dazu: Nachgezahlt werden höchstens zwölf Monate vor der Anmeldung.

  • Pflegealltag vollständig und nachvollziehbar beschrieben
  • Rückfragen der Ämter beantwortet
  • Einsprache, wenn die Einstufung nicht stimmt
Beraterin bespricht die Pflegefinanzierung mit einem Seniorenpaar am Tisch

Was ist die Hilflosenentschädigung?

Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Geldleistung der AHV oder der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind. Sie hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab, wird nicht versteuert und ist kein Lohn. Sie deckt Kosten, die wegen der Hilfsbedürftigkeit entstehen, etwa Taxifahrten zum Arzt oder Hilfsmittel.

Wer hat Anspruch?

  • Sie wohnen in der Schweiz.
  • Sie sind dauernd auf Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen angewiesen oder brauchen dauernde Pflege oder persönliche Überwachung.
  • Im AHV-Alter: Sie beziehen eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen, und die Hilflosigkeit dauert seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbruch.
  • Vor dem AHV-Alter (IV): Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr. Auch Kinder können Anspruch haben.
  • Sie haben keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Unfall- oder der Militärversicherung.

So begleiten wir Ihren Antrag

  1. Kostenfreies Erstgespräch

    Wir klären, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist, welcher Grad infrage kommt und ob AHV oder IV zuständig ist.

  2. Pflegealltag genau beschreiben

    Eine Fachperson von PRICA erfasst, bei welchen Verrichtungen und wie oft Hilfe nötig ist, vollständig und nachvollziehbar.

  3. Antrag bis zum Entscheid

    Wir füllen die Formulare aus, beantworten Rückfragen der Ämter und prüfen den Entscheid. Ist die Einstufung zu tief, erheben wir Einsprache.

Seniorenpaar informiert sich lachend am Tablet – Pflegeberatung von PRICA

Aus unserer Praxis

Familie V.: schwer eingestuft und nachgezahlt

über CHF17'000

Nachzahlung, rückwirkend ab Januar 2025

Herr V. ist 90 Jahre alt und wird von seiner Frau zu Hause gepflegt. Wir haben den Antrag vorbereitet und den Pflegealltag genau beschrieben. Die Ausgleichskasse stufte die Hilflosigkeit als schwer ein.

Kosten

Transparent: was unsere Begleitung kostet

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.

Häufige Fragen zur Hilflosenentschädigung

Muss ich die Hilflosenentschädigung versteuern?

Nein. Die Hilflosenentschädigung ist kein Einkommen und wird nicht versteuert. Sie ist für Kosten gedacht, die wegen der Pflege anfallen.

Wird sie gekürzt, wenn ich als pflegende Angehörige angestellt bin?

In der Regel nein. Die Hilflosenentschädigung hängt von der Pflegebedürftigkeit ab, nicht vom Einkommen. Sie darf neben den Pflegebeiträgen der Krankenkasse bezogen werden.

Wie lange dauert es bis zum Entscheid?

Oft mehrere Monate, teils bis zu einem Jahr. Wir begleiten Sie während der ganzen Zeit und beantworten Rückfragen der Ämter.

Was, wenn die Einstufung zu tief ist?

Gegen den Entscheid kann man sich wehren. Die Fristen sind kurz, in der Regel 30 Tage. Wir prüfen den Entscheid und formulieren die Einsprache. Verschlechtert sich der Zustand später, kann eine höhere Einstufung beantragt werden.

Was kostet die Begleitung durch PRICA?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.

Gibt es etwas für die Person, die pflegt?

Ja. Wer ein Familienmitglied mit Hilflosenentschädigung betreut, kann Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie erhöhen später die eigene Rente und müssen jedes Jahr beantragt werden. Zudem können sich pflegende Angehörige bei PRICA anstellen lassen und erhalten einen Lohn.

Wissen für schwere Momente

Verständlich erklärt und mit Quellen belegt.

Darstellung anpassen

Textgrösse

Ihre Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert und nicht an uns übertragen.

Texte in Leichter SpracheBarriere melden