
Erfolgsgeschichten· 30.09.2026
Den ganzen Menschen sehen: Wie Familie V. die Pflege zu Hause sicherte
Wie eine Familie aus Zürich mit Anstellung, Hilflosenentschädigung und Hilfe im Haushalt die Pflege zu Hause gesichert hat.
Selbst-Check · 6 Fragen · rund 1 Minute
Sechs kurze Fragen zum Alltag. Sie sehen sofort, welcher Grad infrage kommt und mit welchem Betrag Sie rechnen können.
Frage 1 von 6
CHF0
Wir prüfen Ihre Angaben genauer und sagen Ihnen, wie es weitergeht. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Vielen Dank
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.
Die Höhe hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab. Bei der IV zählt zusätzlich, ob jemand zu Hause oder im Heim lebt. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
AHV · ab dem Rentenalter
Die Hilflosigkeit muss seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbruch bestehen.
IV · vor dem Rentenalter
Zu Hause gelten diese Beträge, im Heim ein Viertel davon. Wer vorher eine IV-Hilflosenentschädigung erhielt, behält sie im AHV-Alter in gleicher Höhe.
Für Kinder mit sehr hohem Betreuungsaufwand kommt der Intensivpflegezuschlag der IV hinzu: CHF 1'008 bis 2'520 pro Monat. Stand: AHV 1. Januar 2026, IV 1. Januar 2025. Massgebend ist der Entscheid der Ausgleichskasse oder IV-Stelle.
Schildern Sie uns kurz die Lage. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.
Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 044 521 11 13
Lieber direkt sprechen? 044 521 11 13
Gezählt wird, wobei jemand regelmässig und erheblich auf Hilfe angewiesen ist. Vereinfacht gilt: ab zwei Verrichtungen leicht, ab vier mittel, bei allen sechs und dauernder Pflege oder Überwachung schwer.
Kleider anziehen, Knöpfe schliessen, Schuhe binden, Prothesen anlegen.
Aus dem Bett kommen, sich setzen, sich hinlegen.
Speisen zerkleinern, Essen anreichen, Getränke halten.
Waschen, Duschen, Zähne putzen, Haare kämmen.
Den Weg zur Toilette, das Ausziehen, die Reinigung danach.
Sich draussen bewegen, Termine wahrnehmen, Menschen treffen.
6Monate
Wartezeit im AHV-Alter
12Monate
zahlt die IV höchstens nach
30Tage
Frist für eine Einsprache
Aus der Praxis
Die Ausgleichskasse oder IV-Stelle entscheidet nach dem, was im Antrag und in der Abklärung steht. Wer pflegt, übernimmt vieles wie selbstverständlich und beschreibt den Alltag deshalb zu knapp. Die Folge ist eine zu tiefe Einstufung oder gar keine. Bei der IV kommt dazu: Nachgezahlt werden höchstens zwölf Monate vor der Anmeldung.

Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Geldleistung der AHV oder der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind. Sie hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab, wird nicht versteuert und ist kein Lohn. Sie deckt Kosten, die wegen der Hilfsbedürftigkeit entstehen, etwa Taxifahrten zum Arzt oder Hilfsmittel.
Wir klären, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist, welcher Grad infrage kommt und ob AHV oder IV zuständig ist.
Eine Fachperson von PRICA erfasst, bei welchen Verrichtungen und wie oft Hilfe nötig ist, vollständig und nachvollziehbar.
Wir füllen die Formulare aus, beantworten Rückfragen der Ämter und prüfen den Entscheid. Ist die Einstufung zu tief, erheben wir Einsprache.

Aus unserer Praxis
über CHF17'000
Nachzahlung, rückwirkend ab Januar 2025
Herr V. ist 90 Jahre alt und wird von seiner Frau zu Hause gepflegt. Wir haben den Antrag vorbereitet und den Pflegealltag genau beschrieben. Die Ausgleichskasse stufte die Hilflosigkeit als schwer ein.
Kosten
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.
Nein. Die Hilflosenentschädigung ist kein Einkommen und wird nicht versteuert. Sie ist für Kosten gedacht, die wegen der Pflege anfallen.
In der Regel nein. Die Hilflosenentschädigung hängt von der Pflegebedürftigkeit ab, nicht vom Einkommen. Sie darf neben den Pflegebeiträgen der Krankenkasse bezogen werden.
Oft mehrere Monate, teils bis zu einem Jahr. Wir begleiten Sie während der ganzen Zeit und beantworten Rückfragen der Ämter.
Gegen den Entscheid kann man sich wehren. Die Fristen sind kurz, in der Regel 30 Tage. Wir prüfen den Entscheid und formulieren die Einsprache. Verschlechtert sich der Zustand später, kann eine höhere Einstufung beantragt werden.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.
Ja. Wer ein Familienmitglied mit Hilflosenentschädigung betreut, kann Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie erhöhen später die eigene Rente und müssen jedes Jahr beantragt werden. Zudem können sich pflegende Angehörige bei PRICA anstellen lassen und erhalten einen Lohn.
Verständlich erklärt und mit Quellen belegt.

Erfolgsgeschichten· 30.09.2026
Wie eine Familie aus Zürich mit Anstellung, Hilflosenentschädigung und Hilfe im Haushalt die Pflege zu Hause gesichert hat.