
Erfolgsgeschichten· 30.09.2026
Den ganzen Menschen sehen: Wie Familie V. die Pflege zu Hause sicherte
Wie eine Familie aus Zürich mit Anstellung, Hilflosenentschädigung und Hilfe im Haushalt die Pflege zu Hause gesichert hat.
Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Geldleistung der AHV oder der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind: beim Ankleiden, bei der Körperpflege, beim Essen, beim Aufstehen oder auf der Toilette. Sie hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab und ist kein Lohn. Sie deckt Kosten, die wegen der Hilfsbedürftigkeit entstehen, etwa Taxifahrten zum Arzt oder Hilfsmittel.
Die Höhe hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab – leicht, mittel oder schwer – und bei der IV davon, ob jemand zu Hause oder im Heim lebt.
Im Heim zahlt die IV einen Viertel davon (CHF 126, 315 oder 504). Wer vor dem Rentenalter eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen hat, erhält sie im AHV-Alter in gleicher Höhe weiter. Für Kinder mit sehr hohem Betreuungsaufwand kommt der Intensivpflegezuschlag der IV hinzu: CHF 1'008 bis 2'520 pro Monat.
Stand: AHV 1. Januar 2026, IV 1. Januar 2025. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen und der Entscheid der Ausgleichskasse oder IV-Stelle.
Entscheidend ist, bei wie vielen der sechs alltäglichen Lebensverrichtungen jemand regelmässig und erheblich auf Hilfe angewiesen ist: Ankleiden und Auskleiden · Aufstehen, Absitzen und Abliegen · Essen · Körperpflege · Verrichten der Notdurft · Fortbewegung und Pflege sozialer Kontakte. Dazu kommt, ob dauernde Pflege oder persönliche Überwachung nötig ist. Vereinfacht gilt:
Die Ausgleichskasse oder IV-Stelle entscheidet nach dem, was im Antrag und in der Abklärung steht. Wer den Alltag zu knapp beschreibt – oft, weil Angehörige vieles wie selbstverständlich übernehmen –, wird zu tief eingestuft oder erhält gar nichts. Dazu kommt: Bei der IV wird höchstens für die zwölf Monate vor der Anmeldung nachbezahlt. Früh anmelden lohnt sich.
Wir klären, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist, welcher Grad infrage kommt und ob AHV oder IV zuständig ist.
Eine Fachperson von PRICA erfasst, bei welchen Verrichtungen und wie oft Hilfe nötig ist – vollständig und nachvollziehbar.
Wir füllen die Formulare aus, beantworten Rückfragen der Ämter und prüfen den Entscheid. Ist die Einstufung zu tief, erheben wir Einsprache.
Aus unserer Praxis
Herr V. ist 90 Jahre alt und wird von seiner Frau zu Hause gepflegt. Wir haben den Antrag vorbereitet und den Pflegealltag genau beschrieben. Die Ausgleichskasse stufte die Hilflosigkeit als schwer ein – rückwirkend ab Januar 2025.
Kosten
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.
Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.
Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 044 521 11 13
Lieber direkt sprechen? 044 521 11 13
Nein. Die Hilflosenentschädigung ist kein Einkommen und wird nicht versteuert. Sie ist für Kosten gedacht, die wegen der Pflege anfallen.
In der Regel nein. Die Hilflosenentschädigung hängt von der Pflegebedürftigkeit ab, nicht vom Einkommen. Sie darf neben den Pflegebeiträgen der Krankenkasse bezogen werden.
Oft mehrere Monate, teils bis zu einem Jahr. Wir begleiten Sie während der ganzen Zeit und beantworten Rückfragen der Ämter.
Gegen den Entscheid kann man sich wehren. Die Fristen sind kurz, in der Regel 30 Tage. Wir prüfen den Entscheid und formulieren die Einsprache. Verschlechtert sich der Zustand später, kann eine höhere Einstufung beantragt werden.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für den Antrag verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.
Ja. Wer ein Familienmitglied mit Hilflosenentschädigung betreut, kann Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie erhöhen später die eigene Rente und müssen jedes Jahr beantragt werden. Zudem können sich pflegende Angehörige bei PRICA anstellen lassen und erhalten einen Lohn.
Verständlich erklärt und mit Quellen belegt.

Erfolgsgeschichten· 30.09.2026
Wie eine Familie aus Zürich mit Anstellung, Hilflosenentschädigung und Hilfe im Haushalt die Pflege zu Hause gesichert hat.