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Pflegehelferkurs SRK: Dauer, Kosten und Quereinstieg

PRICA Redaktion· Veröffentlicht · 4 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Der Lehrgang Pflegehelfende SRK umfasst rund 120 Stunden Theorie und 12 bis 15 Tage Praktikum. Er kostet je nach Kanton rund CHF 1'900 bis 2'900. Vorbildung brauchen Sie keine, aber 18 Jahre und gute Deutschkenntnisse. Als angestellte pflegende Angehörige müssen Sie im ersten Jahr einen Kurs in Pflegehilfe machen.

Inhalt
  1. Wie lange dauert der SRK-Kurs?
  2. Was brauche ich, um Pflegehelfer zu werden?
  3. Wo kann ich danach arbeiten?
  4. Pflicht für angestellte pflegende Angehörige
  5. Und nach dem Kurs? Der Weg in die Pflege
Kursteilnehmerin übt im Pflegehelferkurs unter Anleitung einer Ausbilderin das Umlagern an einer Übungspuppe

Manche kommen über einen Umweg in die Pflege: Die Mutter braucht plötzlich Hilfe, oder nach Jahren im Büro wächst der Wunsch nach einer Arbeit mit Menschen. Der Pflegehelferkurs, offiziell Lehrgang Pflegehelfende SRK des Schweizerischen Roten Kreuzes, ist dafür ein verbreiteter Einstieg. Er dauert wenige Monate, setzt keine Vorbildung voraus und ist in der ganzen Schweiz anerkannt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 120 Stunden Theorie und 12 bis 15 Tage Praktikum
  • Kosten je nach Kanton und Form rund CHF 1'900 bis 2'900
  • Ab 18 Jahren, keine Vorbildung, Deutsch mindestens B1
  • SRK-Zertifikat, schweizweit anerkannt, aber kein eidgenössischer Abschluss
  • Für angestellte Angehörige ist im ersten Jahr ein Kurs in Pflegehilfe Pflicht

Wie lange dauert der SRK-Kurs?

Der Lehrgang besteht aus 120 Stunden Theorie (in Zürich 120 Lektionen) und einem Praxiseinsatz in einem Heim oder bei einer Spitex. In Zürich und Bern dauert der Einsatz 15 Tage, im Aargau mindestens 12 Tage. Wie lange es insgesamt dauert, hängt von der Kursform ab: Im Aargau laufen manche Kurse über zwei Monate mit zwei Kurstagen pro Woche, andere über mehrere Monate an Samstagen. Im Kanton Zürich schliessen Sie alles innerhalb von zwölf Monaten ab.

Lehrgang Pflegehelfende SRK in Zürich, Bern und Aargau (Stand Oktober 2026)
KantonZürichBernAargau
Theorie120 Lektionen an 20 Tagen120 Stunden120 Stunden
Praktikum15 Tage15 Tage, unbezahltmindestens 12 Tage
KostenCHF 2'200 plus 65 Lehrmittel, Blended Learning CHF 1'880 plus 65CHF 2'920, mit Selbststudium CHF 1'920CHF 2'550
DeutschB2 empfohlenB1gutes B1, Schweizerdeutsch verstehen
Infoanlasskeine Angabeobligatorischobligatorisch

Was brauche ich, um Pflegehelfer zu werden?

Eine Vorbildung brauchen Sie nicht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, gut Deutsch sprechen und körperlich wie seelisch belastbar sein. Ohne Schweizer Pass brauchen Sie eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (so verlangt es etwa das SRK Bern). Bei Unsicherheit mit der Sprache bieten die Rotkreuz-Kantonalverbände einen Sprachtest an.

Wo kann ich danach arbeiten?

Mit dem Zertifikat arbeiten Sie in Alters- und Pflegeheimen, bei der Spitex, in Institutionen für Menschen mit Behinderung oder in der Privatpflege. Sie übernehmen Grundpflege und unterstützen im Alltag. Medikamente richten, Wunden versorgen oder Vitalwerte messen gehört zur Behandlungspflege und braucht eine weitergehende Ausbildung.

Pflicht für angestellte pflegende Angehörige

Pflegen Sie einen Angehörigen und sind dafür bei einer Spitex angestellt, müssen Sie innerhalb eines Jahres einen Kurs in Pflegehilfe absolvieren. Im Kanton Zürich steht das im Merkblatt der Gesundheitsdirektion, im Aargau seit dem 1. Juli 2026 in der Pflegeverordnung. Verlangt wird ein Kurs in Pflegehilfe SRK oder eine gleichwertige Ausbildung.

Bei PRICA starten Sie ohne Ausbildung. Den Kurs absolvieren Sie im ersten Jahr, er ist für Sie kostenfrei, und eine Pflegefachperson begleitet Sie dabei. Welcher Kurs für Sie passt, klären wir im Erstgespräch. Mehr dazu unter Voraussetzungen für die Anstellung.

Lehrgang Pflegende Angehörige SRK

Ein kürzerer Lehrgang speziell für Angehörige, die bei einer Spitex angestellt sind (im Kanton Zürich 100 Lektionen mit Coaching durch die Spitex). Er ist nicht dasselbe wie der Lehrgang Pflegehelfende SRK, auf ihm lässt sich aber aufbauen.

Und nach dem Kurs? Der Weg in die Pflege

Mit dem SRK-Kurs lässt sich später weiterbilden. Erwachsene mit Berufserfahrung in der Pflege können die Lehre als Fachfrau oder Fachmann Gesundheit (FaGe EFZ) verkürzt machen, als Nachholbildung oder über eine Validierung. Danach stehen die höhere Fachschule (HF) und die Fachhochschule offen.

Daneben gibt es die zweijährige Lehre als Assistentin oder Assistent Gesundheit und Soziales (AGS EBA) mit eidgenössischem Attest. Manche Spitex-Stellen schreiben Pflegehelfende SRK und AGS EBA gemeinsam aus.

Offene Stellen und Ausbildungsplätze bei PRICA finden Sie unter Ausbildung bei PRICA.

Sie pflegen bereits einen Angehörigen?

Dann prüfen wir, ob wir Sie anstellen können. Der Kurs ist dann für Sie kostenfrei, das erste Gespräch auch.

Häufige Fragen zum Pflegehelferkurs

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehelfer und Pflegeassistent?

Pflegehelfende SRK besuchen einen Kurs von einigen Monaten und erhalten ein Zertifikat des Roten Kreuzes. Der Begriff Pflegeassistenz wird uneinheitlich verwendet: Manche meinen damit Pflegehelfende SRK, andere die zweijährige Lehre Assistentin oder Assistent Gesundheit und Soziales EBA mit eidgenössischem Attest.

Kann ich den Kurs neben dem Beruf machen?

Ja. Es gibt Kurse an einzelnen Wochentagen, an Samstagen oder mit Selbststudium. Das Praktikum von 12 bis 15 Tagen müssen Sie allerdings einplanen.

Wer bezahlt den Kurs?

In der Regel Sie selbst oder Ihre Arbeitgeberin. Stellt PRICA Sie als pflegende Angehörige an, ist der Kurs für Sie kostenfrei. Das Rote Kreuz Aargau gewährt pflegenden Angehörigen 50 Prozent Rabatt, wenn sie während des Kurses den Rotkreuz-Entlastungsdienst nutzen.

Ist das Zertifikat überall anerkannt?

Ja, Arbeitgeber in der ganzen Schweiz anerkennen es. Ein eidgenössischer Berufsabschluss ist es aber nicht.

Quellen

  1. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich: Lehrgang Pflegehelferin / Pflegehelfer SRK. Abgerufen am 25.10.2026.
  2. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern: Lehrgang Pflegehelfende SRK. Abgerufen am 25.10.2026.
  3. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau: Lehrgang Pflegehelfende SRK. Abgerufen am 25.10.2026.
  4. Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: Merkblatt Pflegende Angehörige, Version April 2025 mit Anpassungen vom 17. September 2025
  5. Kanton Aargau: Pflegeverordnung (PflV), § 31b und § 31c, in Kraft seit 1. Juli 2026
  6. SDBB / berufsberatung.ch: Aus- und Weiterbildungen Gesundheit: Pflege und Betreuung, Stand 17. Dezember 2025

Fragen zu Ihrer Situation?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Das erste Gespräch ist kostenfrei.

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