Viele Familien stellen den Antrag erst, wenn die Pflege schon lange läuft. Das kann Geld kosten: Wer sich spät bei der IV anmeldet, erhält höchstens die zwölf Monate vor der Anmeldung nachbezahlt. Dieser Ratgeber zeigt, welches Formular Sie brauchen, wer den Grad der Hilflosigkeit abklärt und wie Sie den Pflegealltag so beschreiben, dass nichts fehlt.
Was die Hilflosenentschädigung ist, wer Anspruch hat und wie hoch sie ausfällt, lesen Sie auf unserer Seite Hilflosenentschädigung: Anspruch und Beträge.
Wo beantrage ich die Hilflosenentschädigung?
Das hängt vom Alter ab. Im AHV-Alter melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse an, in der Regel bei der, die Ihre Rente auszahlt. Vor dem AHV-Alter ist die IV-Stelle Ihres Wohnkantons zuständig, auch für Kinder. Die Formulare gibt es auf ahv-iv.ch sowie bei den Ausgleichskassen und IV-Stellen. Den Grad der Hilflosigkeit bemisst in beiden Fällen die IV-Stelle. Bei der AHV erlässt danach die Ausgleichskasse den Entscheid.
Welches Formular für wen?
- Im AHV-Alter: Formular 009.002 «Anmeldung: Hilflosenentschädigung AHV», an die Ausgleichskasse
- Erwachsene vor dem AHV-Alter: Formular 001.004 «Anmeldung für Erwachsene: Hilflosenentschädigung IV», an die IV-Stelle des Wohnkantons
- Kinder und Jugendliche: Formular 001.005 «Anmeldung für Minderjährige: Hilflosenentschädigung», an die IV-Stelle
- Später mehr Hilfe nötig: höhere Einstufung beantragen (Revision), bei der IV mit dem Fragebogen 007.002
Wann kann ich die Hilflosenentschädigung beantragen?
Der Anspruch entsteht erst nach einer Wartezeit. Im AHV-Alter muss die Hilflosigkeit seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbruch bestehen, bei der IV seit einem Jahr. Bei Kindern im ersten Lebensjahr entsteht der Anspruch, sobald die Hilflosigkeit voraussichtlich länger als zwölf Monate dauert. Melden Sie sich an, sobald die Wartezeit erfüllt ist. Wer sich bei der IV mehr als ein Jahr nach Entstehen des Anspruchs meldet, bekommt höchstens die zwölf Monate vor der Anmeldung nachbezahlt.
Der Antrag in fünf Schritten
Pflegealltag aufschreiben. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Sie helfen und wie oft: beim Anziehen, Aufstehen, Essen, Waschen, auf der Toilette und unterwegs. Halten Sie auch die Nächte fest und die Zeiten, in denen jemand aufpassen muss. Mit diesen Notizen beschreiben Sie den Alltag später vollständig.
Formular ausfüllen und einreichen. Füllen Sie die Anmeldung vollständig aus und reichen Sie sie ein. Mit der Unterschrift erlauben Sie den Ämtern in der Regel, bei Ärztinnen und Ärzten Auskünfte einzuholen.
Arztbericht. Den Arztbericht holt die Ausgleichskasse oder IV-Stelle meist selbst ein. Sagen Sie Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, dass die Anfrage kommt, und erzählen Sie, was sich im Alltag verändert hat.
Abklärung. Oft kommt eine Fachperson der IV-Stelle zu Ihnen nach Hause und geht die alltäglichen Verrichtungen einzeln durch. Seien Sie dabei, wenn Sie die Pflege übernehmen, und beschreiben Sie einen gewöhnlichen Tag, keinen guten.
Entscheid prüfen. Bei der IV erhalten Sie zuerst einen Vorbescheid und können innert 30 Tagen Einwände erheben. Gegen die Verfügung der IV-Stelle ist eine Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht möglich, ebenfalls innert 30 Tagen. Gegen eine Verfügung der Ausgleichskasse erheben Sie innert 30 Tagen Einsprache.
Woran Anträge oft scheitern
- Der Alltag wird an einem guten Tag beschrieben. Massgebend ist, wie viel Hilfe regelmässig nötig ist.
- Selbstverständliche Hilfe fehlt: die Kleider bereitlegen, das Essen schneiden, nachts zur Toilette begleiten.
- Die Überwachung wird vergessen. Muss jemand dauernd aufpassen, etwa bei einer Demenz, zählt das mit.
- Die Anmeldung kommt zu spät. Die IV zahlt dann höchstens zwölf Monate zurück.
- Ein zu tiefer Entscheid wird hingenommen, ohne ihn prüfen zu lassen.
Lebenspraktische Begleitung
Bei der IV gelten auch Erwachsene als hilflos, die zu Hause leben und dauernd auf Begleitung angewiesen sind: weil sie ohne Begleitung nicht selbstständig wohnen können, für Termine ausserhalb der Wohnung jemanden brauchen oder sich sonst dauernd von der Aussenwelt isolieren würden. Ist nur die psychische Gesundheit beeinträchtigt, braucht es zusätzlich einen Anspruch auf eine IV-Rente (Merkblatt 4.13, Ziffer 1).
Was gilt beim Antrag für ein Kind?
Auch Kinder können eine Hilflosenentschädigung der IV erhalten. Sie wird pro Tag berechnet, an dem das Kind zu Hause übernachtet, und pro Tag im Heim, wenn die Eltern den Heimaufenthalt selbst bezahlen. Braucht ein Kind im Tagesdurchschnitt mindestens vier Stunden mehr Betreuung als ein gleichaltriges Kind ohne Behinderung, kommt der Intensivpflegezuschlag dazu: 1'008, 1'764 oder 2'520 Franken im Monat, je nach Aufwand (Stand 1. Januar 2025).
Wie Eltern zusätzlich für die Pflege angestellt werden können, erklären wir auf der Seite Pflege für Familien mit Kindern.
Was tun, wenn die Einstufung zu tief ist?
Gehen Sie den Entscheid Verrichtung für Verrichtung durch: Was wurde anerkannt, was fehlt? Vergleichen Sie mit Ihren Notizen aus dem Pflegealltag. Halten Sie die Frist von 30 Tagen ein, auch wenn Sie noch nicht alles beisammenhaben. Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie eine höhere Einstufung beantragen.
Auch für die Person, die pflegt
Wer ein Familienmitglied mit Hilflosenentschädigung betreut, kann Betreuungsgutschriften der AHV erhalten. Sie können später die eigene Rente erhöhen und müssen jedes Jahr schriftlich beantragt werden (Merkblatt 1.03). Und wer die Grundpflege übernimmt, kann sich dafür bei einer Spitex anstellen lassen. Wie das geht, steht im Ratgeber Pflegende Angehörige anstellen.
Sollen wir den Antrag mit Ihnen vorbereiten?
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Begleiten wir den Antrag, verrechnen wir in der Regel 8 Stunden Care Management, bei Ablehnung mit Gutschrift.
Häufige Fragen zum Antrag
Muss ich dem Antrag ein Arztzeugnis beilegen?
In der Regel nicht. Die Ausgleichskasse oder IV-Stelle holt den Arztbericht selbst ein.
Kann ich den Antrag für meine Mutter stellen?
Sie können beim Ausfüllen helfen und bei der Abklärung dabei sein. Wer die Anmeldung unterschreibt, steht im Formular. Im Zweifel fragen Sie bei der Ausgleichskasse oder IV-Stelle nach.
Wie lange dauert es bis zum Entscheid?
Oft mehrere Monate, teils bis zu einem Jahr. Planen Sie diese Zeit von Anfang an ein.
Was kostet der Antrag?
Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse oder IV-Stelle kostet nichts. Begleitet PRICA den Antrag, verrechnen wir den Aufwand als Care Management, in der Regel 8 Stunden à CHF 120. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine Gutschrift.
Bleibt die Hilflosenentschädigung der IV im AHV-Alter bestehen?
Ja. Die AHV zahlt sie mindestens in gleicher Höhe weiter, solange die Hilflosigkeit besteht. Schieben Sie die AHV-Rente auf, fällt dieser Schutz weg.



