Wer in Deutschland gepflegt wird, bekommt einen Pflegegrad und je nach Grad Pflegegeld. Viele Familien in der Schweiz suchen deshalb nach der «Pflegestufe» ihrer Mutter und nach dem Geld, das dazugehört. Die Antwort ist ernüchternd und trotzdem hilfreich: Ein Pflegegeld nach Stufen gibt es hier nicht. Es gibt aber andere Leistungen, die oft übersehen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine Pflegegrade und kein Pflegegeld wie in Deutschland
- Pflegestufen gibt es nur im Heim: 12 Stufen à 20 Minuten Pflege pro Tag
- Die Stufe bestimmt, was die Krankenkasse dem Heim zahlt, nicht was Sie erhalten
- Zu Hause rechnet die Spitex nach Minuten ab, nicht nach Stufen
- Geld für Betroffene: Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen
Gibt es Pflegestufen in der Schweiz?
Ja, aber nur im Pflegeheim und in Tages- oder Nachtstrukturen. Dort ermittelt das Heim, wie viele Minuten Pflege eine Bewohnerin pro Tag braucht, und ordnet sie einer von 12 Stufen zu. Jede Stufe umfasst 20 Minuten. Der Bundesrat legt für jede Stufe fest, wie viel die Krankenkasse pro Tag an die Pflegekosten des Heims zahlt (Krankenpflege-Leistungsverordnung, Art. 7a Absatz 3).
Die Stufe ist also eine Abrechnungsgrösse zwischen Heim und Krankenkasse. Die gepflegte Person bekommt dadurch kein Geld ausbezahlt.
| Stufe | Pflege pro Tag | Krankenkasse pro Tag |
|---|---|---|
| 1 | bis 20 Minuten | CHF 9.60 |
| 2 | 21 bis 40 Minuten | CHF 19.20 |
| 3 | 41 bis 60 Minuten | CHF 28.80 |
| 4 | 61 bis 80 Minuten | CHF 38.40 |
| 5 | 81 bis 100 Minuten | CHF 48.00 |
| 6 | 101 bis 120 Minuten | CHF 57.60 |
| 7 | 121 bis 140 Minuten | CHF 67.20 |
| 8 | 141 bis 160 Minuten | CHF 76.80 |
| 9 | 161 bis 180 Minuten | CHF 86.40 |
| 10 | 181 bis 200 Minuten | CHF 96.00 |
| 11 | 201 bis 220 Minuten | CHF 105.60 |
| 12 | mehr als 220 Minuten | CHF 115.20 |
Wer legt die Pflegestufe fest?
Das Heim selbst, mit einem Messinstrument, das der Kanton zugelassen hat. In den Kantonen Zürich, Bern und Aargau sind das BESA oder RAI. Im Kanton Zürich arbeitete 2024 rund die Hälfte der Heime mit BESA, die andere Hälfte mit RAI. Weil BESA ab Mitte 2028 nicht mehr unterstützt wird, stellen viele Heime auf RAI um.
Wer im Heim gar keine Pflege braucht, wird im Kanton Zürich in Heimen mit RAI seit 2026 nicht mehr eingestuft. Dann zahlt die Krankenkasse nichts an die Pflege, und es fällt auch keine Eigenbeteiligung an.
Was zahlen Sie selbst an die Pflege im Heim?
Höchstens 20 Prozent des höchsten Krankenkassenbeitrags, das sind CHF 23.00 pro Tag (Krankenversicherungsgesetz, Art. 25a). Im Kanton Zürich gilt dieser Betrag ab Stufe 2, im Aargau ab Stufe 3. In den tiefsten Stufen ist Ihr Anteil kleiner. Den Rest der Pflegekosten tragen im Kanton Zürich und im Aargau die Gemeinden. Im Kanton Bern sind es laut der Sozialberatung der Spitäler fmi (Januar 2026) ebenfalls CHF 23.00 ab Stufe 3, den Rest trägt dort der Kanton.
Dazu kommen Pension und Betreuung im Heim. Diese Kosten haben mit der Pflegestufe nichts zu tun und machen meist den grösseren Teil der Rechnung aus.
Und zu Hause mit der Spitex?
Zu Hause gibt es keine Stufen. Eine Pflegefachperson klärt den Bedarf bei Ihnen ab. Daraus ergibt sich, wie viele Minuten Pflege pro Woche nötig sind. Die Spitex rechnet in Einheiten von 5 Minuten ab. Die Krankenkasse zahlt pro Stunde einen festen Beitrag, für Grundpflege CHF 52.60. Für Grundpflege braucht es seit dem 1. Juli 2024 keine ärztliche Anordnung mehr.
Ihr Anteil zu Hause ist die Patientenbeteiligung: im Kanton Zürich CHF 7.65 pro Tag mit Einsatz, in Bern und im Aargau höchstens CHF 15.35 (Stand August 2026). Unter 18 Jahren fällt sie weg.
Mehr dazu steht im Ratgeber Spitex-Kosten im Kanton Zürich.
Wo es Geld gibt: die Hilflosenentschädigung
Wer «Pflegestufe» sucht und Geld meint, landet in der Schweiz bei der Hilflosenentschädigung. Sie hat drei Grade: leicht, mittel und schwer. Massgebend ist, bei wie vielen alltäglichen Verrichtungen jemand regelmässig Hilfe braucht, etwa beim Anziehen, Essen oder Waschen. Die Hilflosenentschädigung der AHV beträgt zu Hause CHF 252, 630 oder 1'008 pro Monat (Stand 2026). Sie hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab.
Wer Anspruch hat und wie hoch die Beträge bei der IV sind, steht auf unserer Seite Hilflosenentschädigung: Anspruch und Beträge. Wie Sie den Antrag stellen, erklärt der Ratgeber Hilflosenentschädigung beantragen.
Pflegegrad
Begriff aus der deutschen Pflegeversicherung (Pflegegrade, je nach Grad mit Pflegegeld). In der Schweiz gibt es weder Pflegegrade noch eine Pflegeversicherung. Pflege wird hier von Krankenkasse, Kanton oder Gemeinde und den Betroffenen gemeinsam bezahlt.
Steht Ihnen mehr zu, als Sie erhalten?
In der Pflegeberatung prüfen wir Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und Pflegefinanzierung für Ihre Lage. Das erste Gespräch ist kostenfrei.
Häufige Fragen zu Pflegestufen
Wann bekommt man eine Pflegestufe 1?
Im Pflegeheim, wenn höchstens 20 Minuten Pflege pro Tag nötig sind. Die Krankenkasse zahlt dann CHF 9.60 pro Tag an das Heim. Zu Hause gibt es keine Pflegestufen.
Wie viel Geld bekommt man mit Pflegestufe 4?
Die gepflegte Person bekommt kein Geld ausbezahlt. Pflegestufe 4 bedeutet 61 bis 80 Minuten Pflege pro Tag im Heim, und die Krankenkasse zahlt dem Heim dafür CHF 38.40 pro Tag. Geld für Betroffene gibt es über die Hilflosenentschädigung und, wenn das Einkommen nicht reicht, über die Ergänzungsleistungen.
Was bedeutet Pflegestufe 5 in der Schweiz?
Im Heim einen Pflegebedarf von 81 bis 100 Minuten pro Tag. Die Krankenkasse zahlt dafür CHF 48.00 pro Tag, die Bewohnerin höchstens CHF 23.00, den Rest übernimmt die Gemeinde oder der Kanton. Pension und Betreuung kommen dazu.
Gibt es in der Schweiz Pflegegeld?
Nicht wie in Deutschland. Die Hilflosenentschädigung der AHV oder IV kommt dem am nächsten. Pflegen Angehörige zu Hause und braucht die gepflegte Person dauerhaft Grundpflege, können sie sich ausserdem bei einer Spitex anstellen lassen und erhalten dann einen Lohn.
Kann ich eine höhere Einstufung verlangen?
Im Heim können Sie die Einstufung mit der Pflegeleitung besprechen, wenn sich der Pflegebedarf verändert hat. Bei der Hilflosenentschädigung beantragen Sie eine Revision, wenn mehr Hilfe nötig ist als bei der letzten Abklärung.



